AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR FOTOGRAFIE UND FOTOBOX-VERMIETUNG

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt) gelten für alle Verträge im Bereich Fotografie und Fotobox-Vermietung, die zwischen dem Kunden und Andre Enders, Birkenweg 10, 72514 Inzigkofen (nachfolgend “Fotograf” genannt) geschlossen werden.

(2) Der Fotograf ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG.

(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit und werden ausdrücklich zurückgewiesen, es sei denn, der Fotograf stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website des Fotografen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage dar.

(2) Durch Anfrage des Kunden per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular bekundet dieser sein Interesse an einem Angebot. Ein verbindliches Angebot erfolgt durch den Fotografen in Textform.

(3) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Fotografen oder die Anzahlung des Kunden zustande.

(4) Der spezifische Leistungsumfang wird im Einzelnen im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung festgehalten. Dies umfasst bei Fotoshootings insbesondere Ort, Zeit, Dauer, Stil, Umfang der Bildbearbeitung, Anzahl der Bilder und Format der Bildübergabe.

(5) Bei Fotobox-Vermietung umfasst der Leistungsumfang die Mietdauer, Aufbau- und Abbauservice, Requisiten, Bedienung durch Personal und/oder technischen Support sowie die Art der Bildausgabe.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich als Endpreise ohne Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG.

(2) Bei Fotografiedienstleistungen und Fotobox-Vermietung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages bei Vertragsschluss zu leisten. Diese Anzahlung sichert den Termin verbindlich und ist nicht erstattungsfähig, es sei denn, der Fotograf tritt vom Vertrag zurück.

(3) Die Restzahlung ist spätestens am Tag der Leistungserbringung in bar zu entrichten oder muss einen Werktag vor dem Termin auf dem Konto des Fotografen eingegangen sein.

(4) Bei längerfristigen Projekten behält sich der Fotograf vor, Teilrechnungen zu stellen.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen sowie für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 € zu erheben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(6) Der Fotograf ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht zur Herausgabe der Fotografien oder digitalen Dateien verpflichtet.

§ 4 Mehraufwand und Zusatzleistungen

(1) Mehraufwand, der über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, wird gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für:
a) Überschreitung der vereinbarten Zeitdauer eines Shootings oder einer Fotobox-Vermietung
b) Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden
c) Zusätzliche Bildbearbeitungen oder Retuschen
d) Besondere Anfahrtskosten
e) Zusätzlicher Personal- oder Materialeinsatz

(2) Für Shootings und Fotobox-Einsätze, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, wird pro angefangene 30 Minuten ein Betrag von 50,00 € berechnet.

(3) Reisekosten und Spesen sind vom Kunden zu tragen, wenn der Einsatzort mehr als 30 km vom Geschäftssitz des Fotografen entfernt liegt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand oder nach Vereinbarung.

§ 5 Termine, Stornierung und Ausfallhonorar

(1) Vereinbarte Termine, insbesondere für Fotoshootings und Fotobox-Vermietung bei Veranstaltungen, sind verbindlich.

(2) Bei Stornierung eines Auftrags durch den Kunden gelten folgende Stornierungsgebühren:
a) Bei Stornierung bis zu 90 Tage vor dem Termin: 25% des vereinbarten Gesamtpreises
b) Bei Stornierung bis zu 30 Tage vor dem Termin: 50% des vereinbarten Gesamtpreises
c) Bei Stornierung bis zu 14 Tage vor dem Termin: 75% des vereinbarten Gesamtpreises
d) Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Termin: 100% des vereinbarten Gesamtpreises

(3) Die bereits geleistete Anzahlung wird mit der Stornierungsgebühr verrechnet. Im Falle einer Unterzahlung ist der Differenzbetrag vom Kunden zu zahlen.

(4) Dem Kunden steht das Recht zu, einen Ersatzkunden zu stellen, der die Leistung zu den vereinbarten Konditionen in Anspruch nimmt. In diesem Fall entfällt die Stornierungsgebühr.

(5) Bei Verspätungen des Kunden verkürzt sich die zur Verfügung stehende Shooting-Zeit entsprechend, ohne dass sich der vereinbarte Preis reduziert. Eine Verspätung von mehr als 30 Minuten gilt als Nichterscheinen und berechtigt den Fotografen, das volle Honorar zu berechnen.

§ 6 Rücktrittsrecht des Fotografen und höhere Gewalt

(1) Der Fotograf ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn er aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. In diesem Fall ist der Fotograf verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Verhinderung zu informieren.

(2) Bei Rücktritt des Fotografen gemäß Absatz 1 wird die geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

(3) Der Fotograf bemüht sich im Fall seiner Verhinderung um einen geeigneten Ersatzfotografen als Subunternehmer, kann dies jedoch nicht garantieren.

(4) Bei widrigen Witterungsverhältnissen (z.B. Regen, Gewitter, Sturm, Hagel, Kälte) kann der Fotograf nicht zur Durchführung eines Outdoor-Shootings verpflichtet werden. In diesem Fall wird in Absprache mit dem Kunden ein Ersatztermin vereinbart oder auf einen Indoor-Standort ausgewichen.

(5) Bei höherer Gewalt, insbesondere bei Stromausfällen, Naturkatastrophen, terroristischen Attacken, Pandemien, Epidemien, behördlichen Anordnungen oder anderen unvorhersehbaren und vom Fotografen nicht zu vertretenden Ereignissen, die die Leistungserbringung verhindern, ist der Fotograf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird die geleistete Anzahlung zurückerstattet, abzüglich bereits entstandener und nachweisbarer Kosten.

§ 7 Ausführung und Bildbearbeitung

(1) Der Fotograf führt den Auftrag persönlich oder durch qualifizierte Mitarbeiter sorgfältig aus.

(2) Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den gelieferten Fotografien um Werke im Sinne des Urheberrechts handelt, die durch den individuellen Stil des Fotografen geprägt sind.

(3) Die Auswahl der zu liefernden Bilder trifft der Fotograf. Der Kunde hat keinen Anspruch auf alle während des Shootings entstandenen Aufnahmen.

(4) Die Bildbearbeitung umfasst eine dem Stil des Fotografen entsprechende Entwicklung der RAW-Dateien, Farbkorrektur und Optimierung. Eine umfassende Retusche (Hautunreinheiten, Falten, störende Elemente etc.) ist nur Teil des Leistungsumfangs, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(5) Spezielle Wünsche zur Bildbearbeitung sind vor dem Shooting mitzuteilen und als Teil des Vertrags zu vereinbaren. Nachträgliche Änderungswünsche werden separat berechnet.

§ 8 Fotobox-Vermietung

(1) Bei der Anmietung einer Fotobox sorgt der Kunde für einen geeigneten Platz zur Aufstellung, der über einen Stromanschluss verfügt und vor Witterungseinflüssen, Diebstahl und Vandalismus geschützt ist.

(2) Der Kunde haftet für Schäden an der Fotobox, die während der Mietzeit durch unsachgemäße Handhabung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung durch Gäste oder Dritte verursacht werden.

(3) Das Eigentum an der Fotobox und dem gesamten Zubehör verbleibt jederzeit beim Fotografen. Eine Weitergabe der Fotobox an Dritte ist nicht gestattet.

(4) Die Bedienung der Fotobox darf nur durch den Fotografen oder durch von ihm eingewiesene Personen erfolgen, sofern nicht ausdrücklich eine Selbstbedienung vereinbart wurde.

§ 9 Urheberrecht, Nutzungs- und Verwertungsrechte

(1) Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrags erstellten Fotografien gemäß Urheberrechtsgesetz zu.

(2) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für private Zwecke. Dies umfasst das Recht zur Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch, zur öffentlichen Zugänglichmachung in sozialen Netzwerken und zur privaten Weitergabe.

(3) Für eine kommerzielle oder gewerbliche Nutzung ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich.

(4) Bei jeder Nutzung und Veröffentlichung der Fotografien ist der Fotograf als Urheber namentlich zu nennen. Bei Veröffentlichung in sozialen Netzwerken ist, soweit technisch möglich, ein Verweis (Tag) auf den Fotografen zu setzen.

(5) Der Fotograf darf die erstellten Fotografien für seine eigene Werbung, Portfoliodarstellung und zu Präsentationszwecken nutzen, sofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

(6) Eine Bearbeitung, Verfremdung oder Veränderung der Fotografien durch den Kunden oder Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Fotografen nicht gestattet.

§ 10 Abnahme und Gewährleistung

(1) Die Fotografien gelten als abgenommen und vertragsgemäß erbracht, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Woche nach Erhalt der Bilder schriftlich begründete Mängel anzeigt.

(2) Bei Fotobox-Vermietungen gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht, wenn der Kunde bei Beendigung des Einsatzes keine Mängel rügt.

(3) Als Mangel gelten ausschließlich technische Fehler sowie erhebliche farbliche Abweichungen. Nicht als Mangel gilt der persönliche Geschmack des Kunden bezüglich Stil, Bildkomposition und Bearbeitung.

(4) Bei begründeten Mängeln hat der Fotograf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde eine Minderung des Honorars verlangen.

(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung der Fotografien bzw. Beendigung des Fotobox-Einsatzes.

§ 11 Haftungsbeschränkung

(1) Der Fotograf haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Fotografen.

(2) Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Verantwortungsbereich des Kunden nicht eingetreten wäre.

(3) Die Haftung ist auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.

(4) Bei Fotobox-Einsätzen haftet der Fotograf nicht für technische Ausfälle, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

(5) Der Fotograf haftet nicht für die Verfügbarkeit und Funktion von Drittanbieterdiensten (z.B. Sofortnachrichten-Versand, Cloud-Speicher).

(6) Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen, wenn diese ihre Einwilligung zur Veröffentlichung gegeben haben.

(7) Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass alle auf seinen Wunsch abgebildeten Personen mit der Anfertigung und Veröffentlichung der Bilder einverstanden sind.

§ 12 Datenspeicherung und -sicherung

(1) Der Fotograf verpflichtet sich, die Aufnahmen für die Dauer von 3 Monaten nach Übergabe der Fotografien zu archivieren. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung ist nicht geschuldet.

(2) Im Falle eines Datenverlusts beim Kunden besteht kein Anspruch auf kostenfreie erneute Übersendung der Fotografien nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Fotografien unverzüglich nach Erhalt zu sichern.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Fotografen.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Fotografen.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(6) Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Auftrag/Vertrag bzw. durch seine Anzahlung, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und vollständig akzeptiert.


Stand: März 2025